Globalisierung

Veröffentlicht auf von Caro Caballo

 

Weltkonzerne, so genannte Global Player, fokussieren sich auf den Ankauf neuer Firmen, um Märkte zu beherrschen. Die Konzentration sorgt dafür, dass Arbeitskosten-, Investitions-, Steuer- und Sozialbedingungen in den unterschiedlichen Ländern abgewogen und verglichen werden. Dies führt dazu das die Arbeitnehmer in Konkurrenz mit den Arbeitnehmern auf der ganzen Welt stehen. 

Die Globalisierung konzentriert sich auf Profitsteigerung, nicht aber auf die Weiterentwicklung von Menschenrechten oder Arbeitnehmerrechten wie die Entwicklung der Leiharbeit deutlich zeigt. Hier wird täglich gegen Menschenrechte verstoßen und das ist völlig normal.

In Sachen Menschenrechte läuft die Globalisierung scheinbar rückwärts. Während Profite gesteigert werden, werden Menschenrechte abgebaut. Im Artikel 23 der Menschenrechte heißt es: "Gleiches  Geld für gleiche Arbeit". Tatsächlich aber verdienen Leiharbeiter für die gleiche Arbeit erheblich weniger.

Ein zynisches Argument ist beispielsweise die Aussage der Arbeitgeber: Wenn ein Zeitarbeiter mit einem befristeten Arbeitsvertrag arbeitslos wird, weil man ihn nicht weiterbeschäftigen kann wird der arme Mann ja arbeitslos, ein Leiharbeiter hingegen wird einfach woanders eingesetzt und ist somit nicht arbeitslos. 

Wer heute arbeitslos wird und zum Arbeitsamt geht, wird umgehend an eine Leiharbeitsfirma vermittelt, das ist die Realität. Wo bitte ist da also noch ein Unterschied? Der einzigste Unterschied ist der, dass der befristet beschäftigte oder der Mitarbeiter mit einem festen Arbeitsvertrag ein seinem Einkommen entsprechendes Arbeitslosengeld erhält, während der Leiharbeiter von seinem 40% geringerem Einkommen Arbeitslosengeld bezieht, wenn er keinen Job mehr hat. Außerdem vermittelt die sogenannte Arbeitsagentur nur noch an Verleihfirmen. Nur bei einem befristeten Arbeitsvertrag gelten Kündigungsfristen, bei Leiharbeitern braucht der Arbeitgeber keine Kündigungsfristen einzuhalten.  

Zynisch ist auch das Argument, Leiharbeiter sichern im Krisenfall die Stammbelegschaft. Sicher zuerst müssen die Leiharbeiter gehen, aber bei einem Anteil von über 30% Leiharbeitern klingt auch das nicht mehr sehr glaubwürdig. Um die Abdeckung von Auftragsspitzen geht es dabei schon lange nicht mehr, vielmehr um das auswechseln der Stammbelegschaften durch Leiharbeiter.  

Die Zahl der Leiharbeitsverhältnisse explodiert förmlich. So gab es im Jahre 2003 rund 330.000  Leiharbeiter, im Jahr 2006 rund 630.000, Tendenz steigend. 2,5% aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten arbeiten als Leiharbeitnehmer mit einem Einkommen das 40% unter dem ihrer Kollegen liegt. Von diesem Einkommen zahlen sie dann auch entsprechend geringere Beiträge an die Renten- oder Krankenversicherung.

Leiharbeitnehmer sind kaum organisiert, dies schwächt die Rechte der Belegschaften und spaltet sie auf. Es führt zu Konkurenzkämpfen innerhalb der Belegschaften und dazu, das jeder gegen jeden kämpft statt miteinander zu arbeiten. So fördert Leiharbeit auch gewissermaßen den Egoismus. Es wird eine Konkurenz geschaffen die der Steigerung der Produktivität dient und das Letzte aus dem Mitarbeiter rausholt. Es schwächt die Rechte der Belegschaften und Arbeitnehmerorganisationen. So schafft man sich ein Heer von Sklaven die weder Solidarität kennen, noch wagen den Mund aufzumachen, denn dann sind sie weg. Sie werden ausgetauscht wie alte Socken. 

Wer krank ist wird ausgewechselt, wer zu wenig Leistung bringt wird ausgewechselt. Die Leiharbeit dient nur der Kosmetik und Schönung der Arbeitslosenzahlen,der Spaltung der Belegschaft, der Schwächung der Arbeitnehmerorganisationen, der Aushöhlung von Arbeitnehmerrechten und dem Lohndumping. 

Der so genannte Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften schlossen sehr frühzeitig mit einem der drei Größten Zeitarbeitsverbände einen Tarifvertrag auf niedrigem Niveau ab und setzte damit den DGB unter Druck. Die Tarifgemeinschaft des DGB schloss daraufhin mit den zwei verbliebenen Arbeitgeberverbänden Tarifverträge, die auf einem höheren Niveau lagen.

Im Mai 2006 hat die Tarifgemeinschaft des DGB mit dem Bundesverband Zeitarbeit(BZA) und der Interessengemeinschaft Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) einen Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen. Dieser sieht einen Mindestlohnvon 6,36 Euro in Ost- und 7,31 Euro in Westdeutschland sowie Mindestregelungen zu Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld für Leiharbeiter vor. Zur Sicherung eines ausreichenden Einkommens reichen diese Tarifverträge allerdings nicht. 

Reguläre Arbeitsplätze werden zunehmend durch Leiharbeitsverhältnisse ersetzt. Leiharbeit wird permanent eingesetzt die Einsatzdauer ist unbefristet. Zunehmend gehen Unternehmen dazu über, Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmer zu ersetzen. Die Leiharbeit wird verstärkt zur Implementierung einer zweiten Tarifstruktur genutzt. 

Diese Entwicklung führt zu erheblichem Druck auf das Tarifgefüge der Stammbelegschaften. Der Gleichbehandlungsgrundsatz des AÜG existiert durch die Lohndumping-Konkurrenz des CGB nur noch auf dem Papier.

Leiharbeit ist ein sinnvolles Instrument um kurzfristige Auftragsspitzen zu bewältigen, sie kann ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument sein um Arbeitslose wieder in Arbeit zu bringen. Wenn sie hingegen derart missbräuchlich benutzt wird wie dies derzeit der Fall ist, dann hat sie ihr Ziel verfehlt. 

Ein sinnvoller Einsatz von Leiharbeit wird deshalb nur erfolgen wenn die Gesetzgebung nachfolgendes regelt: 

Leiharbeit muss wieder zeitlich begrenzt werden wie dies ursprünglich mal der Fall war.

Leiharbeit darf nicht schlechter bezahlt werden wie normale Arbeit.


Es muss Höchstquoten für den Leiharbeitnehmeranteil geben. 


Es muss verhindert werden das Leiharbeiter nur für die Dauer eines Einsatzes beschäftigt werden können (Synchronisationsverbot).


Weiterbildung: Weder die Leiharbeitsbetriebe noch die Entleiher haben ein Interesse an der Qualifizierung und Weiterbildung von Leiharbeitskräften, deshalb muss ein Rechtsanspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung erfolgen, damit diese Arbeitnehmer nicht von diesen Maßnahmen ausgeschlossen bleiben wie es derzeit der Fall ist. 


Veröffentlicht in Alles was Recht ist

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