Oh Du Fröhliche.....
Nehmen wir einmal an die Geschichte des Evangelisten Lukas
nach der heutigen Rechtssprechung
und nach geltendem Recht würden alle Beteiligten sich strafbar machen.
Sie würden mit Bußgeldern belegt,
ins Gefängnis kommen, arbeitslos werden
oder Ihres Amtes enthoben werden.
Zum Beispiel die Hirten, sie würden nach
heutigem Recht alle arbeitslos.
Sie erinnern sich: Kaum hören die Hirten das Frohlocken der Engel,
verlassen sie ihren Arbeitsplatz, um zu schauen, was los ist.
Das deutsche Arbeitsrecht kennt in solchen
Fällen keine Gnade:
Ein Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz für drei Stunden verlässt,
ohne seinem Chef dies anzuzeigen, riskiert eine fristlose Kündigung
(Arbeitsgericht Frankfurt, Az. 1 Ca 5687/06).
Das Hessische Landesarbeitsgericht
unterstreicht diese Haltung:
Verlässt ein Mitarbeiter während der
Arbeitszeit den Betrieb,
um private Besorgungen zu machen,
muss er damit rechnen,
von seinem Chef vor die Tür
gesetzt zu werden (Az. 9 Sa 111/99).
Die Arbeitsagentur würde den
Hirten das ALG I streichen, da
die Kündigung selbst verursacht
wurde.
Kaiser Augustus hätte ebenfalls gegen
das Gesetz verstoßen.
Die Volkszählung, wie sie
Kaiser Augustus durchführte,
verstößt nach heutigem Rechtsverständnis
gegen das Recht auf
informelle Selbstbestimmung.
Schließlich sieht unsere Verfassung
zum Schutz dieses Rechts eine
strikte Geheimhaltung
der zu statistischen Zwecken erhobenen
Einzelangaben vor.
Maria und Josef mussten persönlich
erscheinen, damit konnten die
erhobenen Informationen
konkreten Personen zugeordnet werden.
Ein Verstoß gegen die Verfassung.
Er würde verhaftet und des Amtes enthoben.
Anschließend würde er ein lukratives Angebot
Aus der Wirtschaft erhalten.
Der Herbergsvater wandert für 1 Jahr ins Gefängnis!
Er hat eine hochschwangere Frau vor der Tür stehen lassen.
Ein Verstoß gegen Paragraf 323c unseres Strafgesetzbuches.
Dieser Paragraph regelt, dass jeder Mensch verpflichtet ist,
Mitmenschen in Not beizustehen.
Gefängnis bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe sind vorgesehen,
wenn Hilfe unterbleibt. Das heißt:
Nach heutigem Recht müsste der Herbergsvater der Frau
einen Raum zuweisen, in dem sie ohne
gesundheitliche Gefahren ihr Kind gebären kann.
Stark Bußgeldgefährdet: Die Engel
Nach der Niederkunft Marias war der Himmel von
Engeln bevölkert, die den Herrn laut lobpreisten.
Das Problem:
Die Flügel der Engel sind, wie aufmerksame
Bibelleser wissen,
nicht ständig vorhanden,
sondern nur bei Bedarf.
Andere Engelsbeschreibungen
in der Bibel lassen darauf schließen,
da den Engeln dort keine
Flugeigenschaften zugestanden werden.
Das aber bedeutet:
Die Flügel werden nur bei Bedarf „montiert“.
Damit handelt es sich bei den Flügeln
um Fluggeräte im Sinne des Luftverkehrsgesetzes.
Wer damit fliegen will,
braucht eine Erlaubnis.
Zum Benutzen – und zum Eindringen in Luftraum.
Diese Erlaubnis lag den Engeln laut Lukas wohl nicht vor.
Erschwerend kommt hinzu,
dass die Engel die Geburt
Jesus laut „lobpreisten“.
Dadurch wurden Hirten und
andere Menschen
nachts aufgeschreckt
Ein klarer Verstoß gegen die
Baunutzungsordnung.
Denn nachts liegt die Lärmgrenze
für Dorfgebiete
(dazu zählen dann auch die Felder der Hirten)
bei 45 Dezibel.
Lautes Lobpreisen aber ist auf jeden Fall lauter.
5.000 Euro Bußgeld sind damit fällig.
Die Heiligen 3 Könige:
Ihnen würde Untersuchungs- und Abschiebehaft drohen.
Das die Heiligen 3 Könige nach heutigem Verständnis
aus einem Schurkenstaat kommen, ist die eine Sache.
Dass sie aber allem Vernehmen nach kein Visum bei sich trugen,
ist ein klarer Verstoß und Hinweis auf eine illegale Einreise.
Spätestens bei der ersten routinemäßigen Polizeikontrolle
müsste man Sie als illegale Einwanderer einstufen.
Ab in die Abschiebehaft, wo Sie erst einmal in Ruhe einen Asylantrag
ausfüllen können. Wenn man sie lässt ...
Denn die Heiligen 3 Könige
sind vermutlich schwer kriminelle Drogendealer.
Zur Erinnerung:
Kaum an der Krippe angekommen, schenkten Sie dem Kind Gold,
Weihrauch und Myrrhe.
Vor allem die Einfuhr des Weihrauchs ist mehr als kritisch zu sehen!
Weihrauch könnte THC enthalten.
THC wiederum fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz.
Ohne guten Anwalt befinden sich die Heiligen 3 Könige
in ernsthaften Schwierigkeiten.
Zumal Weihrauch definitiv Boswelliasäure enthält.
Die wiederum wird in vielen Ländern gegen Entzündungen oder
zur Krebstherapie eingesetzt.
Allerdings ist in keinem Land der Europäischen Union
bislang ein Medikament auf Weihrauchbasis zugelassen.
Der Import von Weihrauch ist vielmehr –
zumindest wenn er therapeutischen Zwecken dienen soll –
nur auf ärztliche Verordnung möglich.
Folge: Mindestens 25.000 Euro Geldbuße für die Heiligen 3 Könige
Maria und Josef hätten Glück,
Landstreicherei ist seit 1974 nicht mehr strafbar.
Nichtsesshafte haben nach dem Sozialhilferecht
Anspruch auf Hilfe zur Überwindung besonderer
sozialer Schwierigkeiten (§ 67 ff. SGB XII, z. B.
Hilfe zur Arbeitsplatzfindung).
Josef würde vermutlich von
der Arbeitsagentur zu einer der zahlreichen Verleihfirmen
geschickt, wo er als Leiharbeiter
eingestellt würde.
We will come tu ja.
Maria und Josef würden dann aber vermutlich
gegen die Meldepflicht verstoßen.
§59 SGB II verweist zur Meldepflicht auf § 309 SGB III.
Danach hat sich jeder erwerbsfähige
Hilfebedürftige während der Zeit, für die er Leistungen bezieht,
persönlich zu melden oder zu
einer der ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen,
wenn er dazu aufgefordert wird.
Bei dem Jesuskind handelt sich hier um eine Anmeldung ohne Zuzug,
da das Jesuskind ja bisher noch nirgends gemeldet war.
Hier könnte es Probleme bei der Eingabe in die EDV-Maske geben.
Bei Bedienungsproblemen wenden sie sich an die EDV Abteilung
oder den Softwarehersteller.
Fazit:
Sollte sich der liebe Gott ernsthaft Gedanken machen,
seinen Sohn zur erneuten Errettung der Menschheit
zu uns zu schicken,
empfehle ich ihm die Liste der „100 besten Anwälte“.
Ohne solide Vorbereitung sind sonst
Schwierigkeiten vorprogrammiert.
Und Maria bekommt Ihr Kind dann möglicherweise
auf dem Frankfurter Flughafen – im Abschiebetrakt.
Vermutlich hat Gott es aber ohnehin aufgegeben
die Menschheit zu erretten.
Es war damals schon schwierig und hat nichts geholfen,
heute wäre es noch komplizierter und würde wohl
erst recht scheitern, denn besser sind
die Menschen inzwischen wohl kaum geworden.
Davon abgesehen würde Jesus als Linksradikaler
mit antikapitalistischen Parolen ohnehin vom BND,
Herrn Schäuble und der Telekom überwacht.
An Wunder glaubt heute
auch keiner mehr und er würde wahrscheinlich
als Sektenführer oder Scharlatan
von den Paparazzi verfolgt.
Als Bürger von Nazareth könnte er
Auch als potenzieller Terrorist gelten.
Eine Frage hätte ich da noch……
Was ist an Weihnachten eigentlich so besonders?
Die Geburt des Knäbleins kann es nicht gewesen sein,
Ein Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz für drei Stunden verlässt,
ohne seinem Chef dies anzuzeigen, riskiert eine fristlose Kündigung
(Arbeitsgericht Frankfurt, Az. 1 Ca 5687/06).
Das Hessische Landesarbeitsgericht
unterstreicht diese Haltung:
Verlässt ein Mitarbeiter während der
Arbeitszeit den Betrieb,
um private Besorgungen zu machen,
muss er damit rechnen,
von seinem Chef vor die Tür
gesetzt zu werden (Az. 9 Sa 111/99).
Die Arbeitsagentur würde den
Hirten das ALG I streichen, da
die Kündigung selbst verursacht
wurde.
Kaiser Augustus hätte ebenfalls gegen
das Gesetz verstoßen.
Die Volkszählung, wie sie
Kaiser Augustus durchführte,
verstößt nach heutigem Rechtsverständnis
gegen das Recht auf
informelle Selbstbestimmung.
Schließlich sieht unsere Verfassung
zum Schutz dieses Rechts eine
strikte Geheimhaltung
der zu statistischen Zwecken erhobenen
Einzelangaben vor.
Maria und Josef mussten persönlich
erscheinen, damit konnten die
erhobenen Informationen
konkreten Personen zugeordnet werden.
Ein Verstoß gegen die Verfassung.
Er würde verhaftet und des Amtes enthoben.
Anschließend würde er ein lukratives Angebot
Aus der Wirtschaft erhalten.
Der Herbergsvater wandert für 1 Jahr ins Gefängnis!
Er hat eine hochschwangere Frau vor der Tür stehen lassen.
Ein Verstoß gegen Paragraf 323c unseres Strafgesetzbuches.
Dieser Paragraph regelt, dass jeder Mensch verpflichtet ist,
Mitmenschen in Not beizustehen.
Gefängnis bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe sind vorgesehen,
wenn Hilfe unterbleibt. Das heißt:
Nach heutigem Recht müsste der Herbergsvater der Frau
einen Raum zuweisen, in dem sie ohne
gesundheitliche Gefahren ihr Kind gebären kann.
Stark Bußgeldgefährdet: Die Engel
Nach der Niederkunft Marias war der Himmel von
Engeln bevölkert, die den Herrn laut lobpreisten.
Das Problem:
Die Flügel der Engel sind, wie aufmerksame
Bibelleser wissen,
nicht ständig vorhanden,
sondern nur bei Bedarf.
Andere Engelsbeschreibungen
in der Bibel lassen darauf schließen,
da den Engeln dort keine
Flugeigenschaften zugestanden werden.
Das aber bedeutet:
Die Flügel werden nur bei Bedarf „montiert“.
Damit handelt es sich bei den Flügeln
um Fluggeräte im Sinne des Luftverkehrsgesetzes.
Wer damit fliegen will,
braucht eine Erlaubnis.
Zum Benutzen – und zum Eindringen in Luftraum.
Diese Erlaubnis lag den Engeln laut Lukas wohl nicht vor.
Erschwerend kommt hinzu,
dass die Engel die Geburt
Jesus laut „lobpreisten“.
Dadurch wurden Hirten und
andere Menschen
nachts aufgeschreckt
Ein klarer Verstoß gegen die
Baunutzungsordnung.
Denn nachts liegt die Lärmgrenze
für Dorfgebiete
(dazu zählen dann auch die Felder der Hirten)
bei 45 Dezibel.
Lautes Lobpreisen aber ist auf jeden Fall lauter.
5.000 Euro Bußgeld sind damit fällig.
Die Heiligen 3 Könige:
Ihnen würde Untersuchungs- und Abschiebehaft drohen.
Das die Heiligen 3 Könige nach heutigem Verständnis
aus einem Schurkenstaat kommen, ist die eine Sache.
Dass sie aber allem Vernehmen nach kein Visum bei sich trugen,
ist ein klarer Verstoß und Hinweis auf eine illegale Einreise.
Spätestens bei der ersten routinemäßigen Polizeikontrolle
müsste man Sie als illegale Einwanderer einstufen.
Ab in die Abschiebehaft, wo Sie erst einmal in Ruhe einen Asylantrag
ausfüllen können. Wenn man sie lässt ...
Denn die Heiligen 3 Könige
sind vermutlich schwer kriminelle Drogendealer.
Zur Erinnerung:
Kaum an der Krippe angekommen, schenkten Sie dem Kind Gold,
Weihrauch und Myrrhe.
Vor allem die Einfuhr des Weihrauchs ist mehr als kritisch zu sehen!
Weihrauch könnte THC enthalten.
THC wiederum fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz.
Ohne guten Anwalt befinden sich die Heiligen 3 Könige
in ernsthaften Schwierigkeiten.
Zumal Weihrauch definitiv Boswelliasäure enthält.
Die wiederum wird in vielen Ländern gegen Entzündungen oder
zur Krebstherapie eingesetzt.
Allerdings ist in keinem Land der Europäischen Union
bislang ein Medikament auf Weihrauchbasis zugelassen.
Der Import von Weihrauch ist vielmehr –
zumindest wenn er therapeutischen Zwecken dienen soll –
nur auf ärztliche Verordnung möglich.
Folge: Mindestens 25.000 Euro Geldbuße für die Heiligen 3 Könige
Maria und Josef hätten Glück,
Landstreicherei ist seit 1974 nicht mehr strafbar.
Nichtsesshafte haben nach dem Sozialhilferecht
Anspruch auf Hilfe zur Überwindung besonderer
sozialer Schwierigkeiten (§ 67 ff. SGB XII, z. B.
Hilfe zur Arbeitsplatzfindung).
Josef würde vermutlich von
der Arbeitsagentur zu einer der zahlreichen Verleihfirmen
geschickt, wo er als Leiharbeiter
eingestellt würde.
We will come tu ja.
Maria und Josef würden dann aber vermutlich
gegen die Meldepflicht verstoßen.
§59 SGB II verweist zur Meldepflicht auf § 309 SGB III.
Danach hat sich jeder erwerbsfähige
Hilfebedürftige während der Zeit, für die er Leistungen bezieht,
persönlich zu melden oder zu
einer der ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen,
wenn er dazu aufgefordert wird.
Bei dem Jesuskind handelt sich hier um eine Anmeldung ohne Zuzug,
da das Jesuskind ja bisher noch nirgends gemeldet war.
Hier könnte es Probleme bei der Eingabe in die EDV-Maske geben.
Bei Bedienungsproblemen wenden sie sich an die EDV Abteilung
oder den Softwarehersteller.
Fazit:
Sollte sich der liebe Gott ernsthaft Gedanken machen,
seinen Sohn zur erneuten Errettung der Menschheit
zu uns zu schicken,
empfehle ich ihm die Liste der „100 besten Anwälte“.
Ohne solide Vorbereitung sind sonst
Schwierigkeiten vorprogrammiert.
Und Maria bekommt Ihr Kind dann möglicherweise
auf dem Frankfurter Flughafen – im Abschiebetrakt.
Vermutlich hat Gott es aber ohnehin aufgegeben
die Menschheit zu erretten.
Es war damals schon schwierig und hat nichts geholfen,
heute wäre es noch komplizierter und würde wohl
erst recht scheitern, denn besser sind
die Menschen inzwischen wohl kaum geworden.
Davon abgesehen würde Jesus als Linksradikaler
mit antikapitalistischen Parolen ohnehin vom BND,
Herrn Schäuble und der Telekom überwacht.
An Wunder glaubt heute
auch keiner mehr und er würde wahrscheinlich
als Sektenführer oder Scharlatan
von den Paparazzi verfolgt.
Als Bürger von Nazareth könnte er
Auch als potenzieller Terrorist gelten.
Eine Frage hätte ich da noch……
Was ist an Weihnachten eigentlich so besonders?
Die Geburt des Knäbleins kann es nicht gewesen sein,
es kommt schließlich jeden Tag vor, dass ein Knabe geboren wird der sich später für Gott hält.