Die Flick-Affäre
Ausgangspunkt der Flick-Affäre war ein Aktiengeschäft im Jahr 1975, bei dem der Flick-Konzern Aktien der Daimler-Benz AG im Wert von 1,9 Milliarden D-Mark an die Deutsche Bank verkaufte. Der Flick-Konzern beantragte beim zuständigen Bundeswirtschaftsministerium im Januar des Jahres für dieses Geschäft die Steuerbefreiung nach Paragraph 6b des Einkommensteuergesetzes für volkswirtschaftlich förderungswürdige Re-Investitionen. Die zu zahlenden Steuern hätten knapp 986 Millionen Mark betragen. Sowohl Minister Hans Friderichs als auch sein Nachfolger Otto Graf Lambsdorff (beide FDP) erteilten diese Genehmigungen.
1981 fanden Steuerfahnder ein Kassenbuch des Flick-Generalbuchhalters Rudolf Diehl, in dem Bargeldzahlungen an Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien verzeichnet waren. Unter anderem waren dies: dreimal 250.000 D-Mark an den CSU-Vorsitzenden Franz Josef Strauß, einmal 50.000 D-Mark an den CDU-Vorsitzenden Helmut Kohl, mehrmals 30.000 D-Mark an Otto Graf Lambsdorff (FDP), einmal 100.000 D-Mark an Walter Scheel (FDP) und mehrmals 70.000 D-Mark an Hans Friderichs(FDP). Zu den Empfängern zählten also auch Friderichs und Lambsdorff, womit der Verdacht der Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit nahelag. Nach Angaben des bei Flick für die politische Lobbyarbeit zuständigen Flick-Managers Eberhard von Brauchitsch habe es sich aber lediglich um Parteispenden gehandelt.
Am 2. Dezember 1983 hob der Bundestag auf Ersuchen der ermittelnden Bonner Staatsanwaltschaft die Immunität des amtierenden Bundeswirtschaftsministers Lambsdorff auf, der dann, als die Klage zugelassen wurde, am 27. Juni 1984 zurücktrat. Der Prozess vor dem Bonner Landgericht zog sich rund anderthalb Jahre hin. Nach Aussage des Richters Hans Henning Buchholz fielen „nahezu alle Zeugen ... durch ihr schlechtes Erinnerungsvermögen auf“. Letztlich wurden am 16. Februar 1987 Eberhard von Brauchitsch sowie die Politiker und vormaligen Bundeswirtschaftsminister Friderichs und Otto Graf Lambsdorff aber lediglich wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Von Brauchitsch erhielt eine Bewährungs-, Lambsdorff und Friderichs Geldstrafen. Eine Beeinflussung politischer Entscheidungen durch die Geldzahlungen ließ sich nicht nachweisen.
(Quelle Wikepedia)
Unsere Politiker sind völlig frei in ihren Entscheidungen, wer was anderes behauptet der lügt.
Was würde wohl passieren wenn unsereiner ein paar Hundert € Steuern hinterzieht?
Unsereiner muss sogar seinen Arbeitgeber fragen wenn er einem Nebenjob nachgeht weil ihm der Lohn nicht reicht. Aber das mit den Nebenjobs erledigt sich von allein durch die flexiblen Schichtmodelle hat man da immer weniger Möglichkeiten ein paar € dazu zu verdienen. Wer den ganzen Tag oder die ganze Nacht in der Produktion schuftet dem vergeht die Lust auf einen Nebenerwerb. Zukünftig werden wir wohl neben dem Telefon sitzen und auf Abruf bereitstehen für den Fall das unser Brötchengeber mal wieder einen Job für uns hat. Flexible Arbeitszeit nennt man das dann.
Übrigens einen Taxischein bekommt Herr Lambsdorff und Herr Friedrich nicht mehr, da sie ja vorbestraft sind, da müssen sie schon in der Politk bleiben.